| § 1. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Sämtliche Vertragsabschlüsse und Lieferungen erfolgen
zu nachstehenden Bedingungen.
2. Unser Geschäftsbetrieb ist auf Geschäfte mit Unternehmern
ausgerichtet. Rechtsgeschäfte mit privaten Verbrauchern schließen
wir aus. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
haben folglich keine Gültigkeit für Geschäfte mit
privaten Endverbrauchern.
3. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
Personen, mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
4. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.
5. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher
als auch Unternehmer.
6. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich,
die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das
in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang bei uns durch schriftliche Auftragsbestätigung
anzunehmen. Der Liefervertrag kommt erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung zustande.
3. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine Auftragsbestätigung
dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Auftragsbestätigung
verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies
gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht
von uns zu vertreten ist.
5. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.
6. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird
der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen
nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf
elektronischem Weg (per E-Mail) zugesandt.
§ 3. Lieferung und Leistung
1. Die angegebene Lieferzeit stellt nur einen Näherungswert
dar und ist nicht verbindlich, es sei denn, dass ein bestimmter
Lieferzeitpunkt ausdrücklich und schriftlich als verbindlich
zugesagt ist. Wird eine verbindlich zugesagte Lieferzeit aus Gründen
nicht eingehalten, die der Kunde zu vertreten hat, z.B. unvollständige
oder nicht rechtzeitige Erfüllung seiner Vertragspflichten,
insbesondere nicht vollständige und nicht rechtzeitige Zusendung
aller erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen, Muster und Zeichnungen,
ist die Geltendmachung jedweder Ersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
2. Die Frist gilt als eingehalten:
a) bei Lieferung ohne Aufstellung und Montage, wenn die Sendung
innerhalb der vereinbarten Frist zum Versand gebracht oder abgeholt
worden ist. Verzögert sich die Ablieferung aus
3. Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so gilt die Frist
als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft innerhalb der Frist
gemeldet wurde. Bei nachträglichen Änderungen des Vertrages
auf Veranlassung des Kunden, welche die Lieferfrist beeinflussen,
kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern.
Die Frist gilt in diesem Fall ungeachtet der Verlängerung als
eingehalten;
b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb
der vereinbarten Frist erfolgt ist.
4. Beruht die Nichteinhaltung der Frist auf unvorhergesehenen und
von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, Streik, Aussperrung,
Krieg, Energie- oder Rohstoffmangel oder höherer Gewalt, sind
wir von der Einhaltung der Lieferfristen und Preise befreit.
5. Geraten wir mit unserer Leistung aus Gründen, die wir zu
vertreten haben, in Verzug, kann der Kunde die Zahlung von Schadensersatz
anstelle der Leistung erst verlangen, wenn er uns eine angemessene
Nachfrist zur Erbringung der Leistung gesetzt hat und diese Nachfrist
erfolglos verstrichen ist.
6. Wird die Lieferung oder Leistung auf Wunsch des Kunden oder aus
Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder
storniert, sind wir berechtigt, uns dadurch entstandene Aufwendungen
als Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen und entstandene
Kosten, wie z.B. Lagergeld, in angemessener Höhe zu berechnen.
7. Der Lieferumfang bestimmt sich nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
8. Technische Änderungen, insbesondere Konstruktions- und Formänderungen,
die auf Verbesserung der Technik bzw. auf geänderte Anforderungen
des Gesetzgebers zurückgehen, bleiben auch nach Vertragsschluss
im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Gleiches gilt auch für
Änderungen des Lieferumfanges.
§ 4. Stornokosten
Im Fall des unberechtigten Rücktritts des Kunden
vom Vertrag sind wir berechtigt, 10 % des Verkaufspreises als Aufwandsentschädigung
für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten
zu verlangen. Unsere Berechtigung, im Einzelfall einen nachgewiesenen
höheren Schadensersatz zu fordern, wird dadurch nicht berührt.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass im Einzelfall ein
geringerer Bearbeitungsaufwand als die Pauschal von 10 % entstanden
ist.
§ 5. Verpackung und Versand
Das Verpackungsmaterial geht in das Eigentum des Kunden
über. Porto und Verpackungsspesen, die auch den Wert des Verpackungsmaterials
enthalten, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl
der Versandart steht in unserem Ermessen, es sei denn, dass der
Kunde eine bestimmte Versandart ausdrücklich schriftlich vorgibt.
§ 6. Kosten für Lieferung und
Leistung, Gefahrübergang
1. Für die Ausführung der Bestellung ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Eine
Abweichung von den dort enthaltenen Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben
behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor, insbesondere wenn
es sich um technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen
handelt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an unserem
Firmensitz, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an
den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über,
ganz gleich, von welchem Ort aus die Versendung erfolgt.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist.
4. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage geht die Gefahr auf
den Kunden mit dem Zeitpunkt der Abnahme über.
5. Lieferungen und Leistungen nehmen wir gemäß der üblicherweise
erforderlichen Sorgfalt vor, es sei denn, dass der Kunde bei Auftragserteilung
oder -bestätigung ganz bestimmte Weisungen erteilt hat. Für
Schäden, die durch Weisungen des Kunden entstehen, haften wir
nicht.
§ 7. Schutzrechte und Werkzeuge
1. An Kostenvoranschlägen, Entwürfen, Zeichnungen
und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor. diese Unterlagen dürfen Dritten nur nach Erteilung einer
schriftlichen Zustimmung durch uns zugänglich gemacht werden.
2. Wenn der Kunde uns Zeichnungen, Modelle, Muster oder sonstige
Unterlagen übergibt, nach denen Produkte von uns zu fertigen
sind, übernimmt der Kunde die Gewähr dafür, dass
Schutzrechte Dritter nicht verletzt sind.
3. Werkzeuge, die von uns zum Zwecke der Herstellung der Ware gefertigt
werden, bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass der Kunde die
Kosten für die Herstellung des Werkzeugs teilweise oder ganz
übernimmt. In diesem Fall wird der Kunde Teileigentümer
bzw. Eigentümer des Werkzeugs. Als Teileigentümer hat
er anteilig für die Instandhaltungskosten des Werkzeugs, als
Eigentümer hat er für die vollständigen Instandhaltungskosten
aufzukommen. Die Dauer der Aufbewahrung des Werkzeugs wird in Absprache
mit dem Eigentümer bestimmt. Die Dauer der Aufbewahrung eigener
Werkzeuge bestimmen wir.
§ 8. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht
sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs-,
Fracht- und Versicherungskosten sowie zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten sind wir berechtigt,
eine angemessene Anpassung der fest vereinbarten Preise an gestiegene
Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer, Zölle
etc. vorzunehmen.
3. Unsere Preiskalkulation erfolgt grundsätzlich in EURO, wobei
der Preis in EURO auch dann bindend ist, wenn eine Zahlung des Kaufpreises
in einer anderen Währung als EURO vereinbart wird. Nach Vertragsschluss
eintretenden Veränderungen des Wechselkurses zum EURO, bezogen
auf den Wechselkurs zum Datum des Vertragsschlusses, gehen zu Lasten
des Käufers.
4. Der Kaufpreis ist zahlbar innerhalb unserer Zahlungsziele, spätestens
30 Tage nach Rechnungseingang.
5. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Erteilung der Rechnung kommt der
Kunde in Zahlungsverzug. Während des Verzugs hat der Kunde
die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens behalten wir uns im Einzelfall vor.
6. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur
nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für
Protest und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an.
Diskontspesen berechnen wir vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrags
an. Die Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen hat der Auftraggeber
zu tragen.
7. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt worden
sind.
8. Wenn uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die
auf eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden schließen
lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern
und dem Kunden eine angemessene Frist zur Zahlung des Kaufpreises
oder zur Stellung von ausreichenden Sicherheiten zu setzen. Die
Lieferung der gekauften Ware erfolgt in diesem Fall Zug um Zug gegen
Zahlung des Kaufpreises oder Leistung der Sicherheit.
9. Falls eine Zahlung des Kaufpreises in Raten vereinbart worden
ist, sind wir berechtigt, den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort
fällig zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Rate
in Verzug gerät.
10. Geleistete Zahlungen werden auf die jeweils ältere Forderung
gegenüber dem Auftraggeber verrechnet, auch wenn die Zahlung
für bestimmt bezeichnete Ware erfolgt.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gekauften
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus
einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sicherheiten werden
wir nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe unserer
offenen Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten
erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten und gemäß
unseren Wartungs- und Inspektionsanweisungen regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die
Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen
oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns
der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten, die
aus einem Zugriff Dritter auf die Ware entstehen, haftet der Kunde.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer der vorstehenden
Pflichten vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
an einen Dritten entstehen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
Der Kunde ist gegenüber dem Dritten zur Einziehung der an uns
abgetretenen Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets
in unserem Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung
mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir
an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der
von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen.
§ 10. Gewährleistung
1. Für Mängel der von uns gelieferten Ware
leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Bei geringfügigen Vertragspflichtverletzungen unsererseits,
insbesondere bei Fehlern, die den Wert der Sache nur unerheblich
mindern, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist
von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden;
andernfalls ist die Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
wegen des Mangels zu.
5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung
durch uns arglistig verursacht worden ist.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung
der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat (Ziff. 3 dieser Bestimmung).
7. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich
nur die Produktbeschreibung als vereinbart, es sei denn, zwischen
uns und dem Kunden wird ausdrücklich und schriftlich eine bestimmte
Beschaffenheit der Ware als verbindliche vereinbart. Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen, auch wenn diese
von dritter Seite erfolgen, stellen daneben keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erfolgt die Lieferung ohne Aufstellung und Montage und ist eine
von uns mitgelieferte Montageanleitung fehlerhaft, sind wir lediglich
zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und
dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen
Montage entgegensteht.
9. Unsere Haftung beschränkt sich auf die gesetzliche Gewährleistung
im oben beschriebenen Umfang. Garantien im Rechtssinne erhält
der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien hinsichtlich der
in unseren Produkten verwendeten Verschleißteile bleiben davon
unberührt.
10. Für die durch den gewöhnlichen und ordnungsgemäßen
Gebrauch unserer Geräte eintretende Verschlechterung der Verschleißteile
besteht keine Gewährleistung.
11. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der jeweils
beigefügten Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen
entstehen, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen. Dies
gilt auch für den Fall, dass der Kunde ohne unsere Zustimmung
Reparaturen, Einbauten oder sonstige technische Veränderungen
an den von uns gelieferten Geräten vornimmt.
12. Beim Verkauf gebrauchter Geräte oder gebrauchter Ersatzteile
besteht keine Gewährleistung unsererseits.
13. Die Abtretung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
durch den Kunden an Dritte ist unzulässig.
§ 11. Montage und Reparaturen
1. Der Kaufpreis versteht sich ohne Montage. Wenn
die Aufstellung und Montage der von uns gelieferten Ware durch uns
erfolgt, fallen neben dem Kaufpreis Montagekosten (Arbeitszeit,
ggfls. zusätzliches Material) sowie Kosten für Anfahrt
und Rückfahrt unserer Mitarbeiter und den Transport der erforderlichen
Gerätschaften und Werkzeuge an. Diese Kosten sind vom Kunden
zu tragen.
2. Für den Fall, dass bei der Montage technische oder sonstige
Fragen hinsichtlich der Aufstellung der Geräte beim Kunden
zu klären sind, ist der Kunde verpflichtet, eine qualifizierte
Person zu benennen, die während der Montage als Ansprechpartner
zu Verfügung steht. Ebenso hat der Kunde die vor Ort zur Montage
erforderlichen Geräte und gegebenenfalls Hilfskräfte bereitzustellen.
Erforderliche Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße
Montage (z.B. Maurerarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen,
Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes
etc.) sind vom Kunden zu erbringen. Für Schäden, die aus
der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, übernehmen
wir keine Haftung. Die aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten
entstehenden Mehrkosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
§ 12. Auskünfte, Beratung, Sicherheitsvorschriften
1. Für den Verwendungszweck und die Handhabung
unserer Geräte sind die jeweiligen von uns gegebenen Produktbeschreibungen
sowie Bedienungs-, Wartungs- und Inspektionsanweisungen maßgeblich.
Für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde unsere
Geräte anders als in der von uns beschriebenen Weise oder zu
anderen Zwecken einsetzt, ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.
2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von uns vorgeschriebenen
sowie die allgemein gültigen und bekannten Sicherheitsvorschriften
und -vorkehrungen beachtet werden, und zwar unabhängig davon,
ob er die von uns gelieferten Produkte selbst verwendet oder weiterveräußert.
Bei Unklarheiten (etwa, wenn der Kunde Zweifel hat, ob die von uns
vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen richtig und vollständig
sind) hat uns der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen und mit uns
Rücksprache wegen des weiteren Vorgehens zu nehmen.
§ 13. Sonstiges, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung und die
sonstigen Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind. Unbeschadet dessen sind wir berechtigt,
nach unserer Wahl die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens
vor der Internationalen Handelskammer in Paris für alle aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten anzustrengen. Ort des
Schiedsverfahrens ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ergänzend
zur Verfahrensordnung der Internationalen Handelskammer sind die
Bestimmungen des deutschen Schiedsverfahrensrechts anzuwenden.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden,
deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
nahe kommt.
Firma Ralf Brinkmann
D- 41515 Grevenbroich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
werden gültig am 01.01.2002 |